PRESSEMITTEILUNG des BUND                                         Datum: 1.12.2005

Landwirte und Naturschützer sollen gegeneinander ausgespielt werden
BUND kritisiert durchsichtige Taschenspielertricks des ASV Bensheim

Teile und herrsche war schon im alten Rom ein beliebter Trick zur Durchsetzung der eigenen Interessen. Zurzeit verfährt nach Auffassung des BUND-Kreisverbandes Bergstraße das Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) Bensheim nach dieser Methode, indem es versucht, die Interessen der von der Umgehungsvariante O2 betroffenen Landwirte gegen die der Naturschutzverbände auszuspielen. Die Vorgehensweise ist dabei ebenso perfide wie durchsichtig: Die Landwirte werden zu einem eigens für sie eingerichteten Unterarbeitskreis eingeladen und sollen dort Flächen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich benennen, die ihnen aus landwirtschaftlicher Sicht am ehesten zupass kämen. Was die Strategen vom ASV verschweigen ist die Tatsache, dass naturschutzrechtlicher Ausgleich nach gesetzlichen Vorschriften und nicht nach Wünschen aus den Reihen von Landwirten zu erfolgen hat. Und da man beim ASV davon ausgehen kann, dass die Naturschutzverbände, wie es ihre gesetzliche Pflicht ist, auf eben diese rechtlichen Vorschriften bei der Planung der Ausgleichsflächen mit Nachdruck hinweisen werden, möchte man auf diese Art und Weise Zwietracht zwischen den Landwirten und den Naturschützern sähen.
Doch die betroffenen Landwirte ebenso wie die Naturschutzverbände werden dieses Spielchen nicht mitmachen. Stattdessen richtet der BUND die unmissverständliche Forderung an das ASV, seiner Verpflichtung nachzukommen und die von der O2-Planung direkt und indirekt betroffenen landwirtschaftlichen Flächen sowie die naturschutzfachlichen Kompensationsflächen zu benennen und ihre Wertigkeit zu bestimmen. Dabei wird deutlich werden, dass Flächen für einen Ausgleich sowohl der Verluste für die landwirtschaftlichen Betriebe als auch der Natureingriffe, die die O2 mit sich bringt, gar nicht im dafür erforderlichen Umfang vorhanden sind. Deshalb ist man sich beim BUND sicher, dass die Planung der O2 mit den gesetzlichen Vorgaben nicht vereinbar sein wird. Das ist nach Auffassung des BUND auch der eigentliche Grund, weshalb das ASV sich vor seiner Verpflichtung drückt und lieber die Bauern gegen die Naturschützer aufzuwiegeln versucht.
Der BUND erlaubt sich deshalb zum wiederholten Mal den ausdrücklichen Hinweis, dass es all diese Probleme nicht gäbe, würde man die als machbar festgestellte Trassenalternative einer Untertunnelung Mörlenbachs in Angriff nehmen. Denn diese Variante beansprucht nur sehr wenig Fläche, gefährdet in keiner Weise landwirtschaftliche Existenzen und ist mit nur geringen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden, so dass auch für den naturschutzrechtlichen Ausgleich kaum Fläche benötigt wird. Der BUND fordert deshalb die dafür verantwortlichen Planer und Politiker auf, die Fehler der Vergangenheit nicht erneut zu begehen, indem man versucht, die planungsrechtlich mit unwägbaren Risiken behaftete Variante O2 mit allen Mitteln durchzuboxen. Noch ist es möglich, bevor die Karre einer Ostumgehung um Mörlenbach sich erneut festfährt, auf die Tunnelvariante umzusteigen.

 

(Original Pressemitteilung des BUND vom 1.12.05)

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