Gemeinde tut das, was RP längst hätte tun müssen

Steinbruch Mackenheim: Maßnahmenkatalog vorgestellt

Weiher: (mk) „Zu 99 Prozent sicher“ ist sich Anwalt Matthias Möller-Meinecke, dass der von ihm eingereichte Antrag für die Gemeinde Mörlenbach beim Verwaltungsgericht in Darmstadt, ein Beweisverfahren bezüglich des Steinbruchs Mackenheim zu eröffnen, auch Erfole haben wird. Das ist eine der Kernaussagen des Fachanwaltes bei einer sehr gut besuchten Informationsveranstaltung in Weiher, wozu Ortsvorsteher Heinz Berbner, Vöckelsbachs Ortsvorsteher Rudolf Berg und Mörlenbachs Bürgermeister Lothar Knopf gemeinsam eingeladen hatten. Rudolf Berg war bei dieser Veranstaltung von Margit Kaußen vertreten.

Matthias Möller-Meinecke

Der von der Gemeinde Mörlenbach beauftragte Anwalt (unser Bild) blickt auf einen reichen Erfahrungsschatz aus früheren Verfahren zur B 38 a, zum Flughafenausbau und zum Bau der Schnellbahnstrecke Köln-Frankfurt zurück, wie im Laufe der Veranstaltung des Öfteren angeklungen war. Kurzum: Er stellte die Bausteine des Vorgehens vor, für das er Erfolg in Aussicht stellte und das aus einer Bündelung von Maßnahmen mit einer Klage eines Mackenheimer Bürgers, mit dem Antrag der Gemeinde Mörlenbach und einem quasi plebiszitären Vorgehen der Weiherer und Vöckelsbacher Bevölkerung besteht.

So waren die Anwesenden angehalten, ein Schreiben an das Regierungspräsidium Darmstadt zu unterzeichnen, dessen Kernaussage in der Beantragung der Verfügung von nachträglichen Anordnungen zur Erffüllung der Immissionschutz rechtlichen und Strahlenschutz rechtlichen Pflichten des Steinbruchbetreibers mündet, „zum Schutz unserer Gesundheit, zur Abwehr erheblicher Belästigungen“, wie es darin wörtlich heißt.

Viel Lob erntete bei der Versammlung Professor Alois Göpfert, der, so der Anwalt, mit seinen gutachterlichen Vorarbeiten den Weg für diesen Antrag beim Verwaltungsgericht geebnet und der Gemeinde damit Kosten erspart habe. Bürgermeister Lothar Knopf berichtete eingangs von seinem gemeinsam mit dem Ortsvorsteher und zwei Weiherer Bürgern vorgenommenen Vorsprechen beim Regierungspräsidium,.das bekanntlich die Genehmigung zur Erweiterung des Steinbruchs ausgesprochen hat. Dabei hätte ein Sachbearbeiter erklärt, die beim Genehmigungsverfahren gewonnenen Ergebnisse reichten nicht aus, weitere Messungen nach Radioaktivität des dort abgebauten Gesteins durchzuführen.

Aber genau das ist das Anliegen der Gemeinde bei ihrem Antrag auf das Beweisverfahren, wie jetzt Matthias Möller-Meinecke erläuterte. Die Mörlenbacher Gremien, allen voran die Gemeindevertretung, haben sich bereit erklärt, die Kosten für das Verfahren zu übernehmen, die derzeit mit etwa werden. Darauf durfte Bürgermeister Lothar Knopf während der Versammlung des öfteren hinweisen, nackdem immer wieder Stimmen laut wurden, die Mörlenbacher würden das Anliegen der Weiherer nicht recht unterstützen. Heinz Berbner bedankte sich als Gastgeber bei seinen einführenden Worten ausdrücklich dafür und fasste das Vorgehen mit dem später von Möller-Meinecke mehrfach unterstrichenen Satz zusammen:

Erfolg in Aussicht gestellt. Bei einer Informationsveranstaltung zum weiteren Vorgehen der Gemeinde zum bereits erteilten Genehmigungsbescheid für die Erweiterung des Steinbruchs Mackenheim stellte Fachanwalt Matthias Möller-Meinecke den Maßnahmenkatadog vor. Er war sich sehr sicher, dass das angerufene Verwaltungsgericht Messungen nach Radioaktivität des dort abgebauten Gesteins verfügen wird. Unser Bild zeigt ein,en Blick auf die interessierte Bürgerschaft.

(Bild: Gutschalk)

„Die Gemeinde übernimmt jetzt die Aufgaben, die längst von der Genehmigungsbehörde hätten wahrgenommen werden müssen.“

Im Verlaufe der Diskussion sprach Möller-Meinecke gar von seinem Verdacht auf „Interessengemeinschaft zwischen der Genehmigungsbehörde und dem Steinbruchbetreiber“. Und in seinem Referat nannte er zuvor das bisherige Verfahren als „bundesweit wohl einmaligen Fall, in dem die Genehmigungsbehörde ihre Pflichten ,grob missachtet' hat“. Im Genehmigungsbescheid sei nicht darauf hingewiesen worden, dass es durch den Betrieb des Steinbruchs, den Abbau und den Transport „eine Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung“ gebe, und weiter: „Es gibt gute Gründe, den RP aufzufordern zu handeln, um Ihre Gesundheit zu schützen“.

Der von ihm eingebrachte Antrag der Gemeinde Mörlenbach auf Messungen nach frei gewordener Radioaktivität im abgebauten Gestein begründete er mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz, das besagt, „wenn nach der Genehmigung Tatsachen auftreten, die Behörde verpflichtet ist, nachträglich dem Ganzen nachzugehen“. Das Gutachten sollte kein Parteigutachten sein, es soll vom Verwaltungsgericht in Auftrag gegeben werden und von einem Team an Sachverständigen aus den verschiedenen wissenschaftlichen Fachbereichen erstellt werden. Parallel dazu ist eine Anfechtungsklage eines Bürgers aus Mackenheim anhängig.

Über weitergehende Untersuchungen nach Verunreinigungen in Weiherer Gemeindebrunnen hinaus sollte, so der Anwalt in seinem vorletzten Punkt des Maßnahmenkataloges, in dem Moment, in dem ein Sachverständiger auf erhöhte Werte stößt, umgehend die Klage auf Abbaustopp seitens des klagenden Bürgers und der Gemeinde Mörlenbach gestellt werden. Und schließlich sollte die von vielen Bürgern unterzeichnete Beantragung der Prüfung und Verfügung der Maßnahmen dem Regierungspräsidium auch aufzeigen, dass die Bevölkerung dahinter steht.

Der Hausherr der nächsten Bürgerversammlung am Donnerstag, 14. Juli, um 19:30 Uhr im Mörlenbacher Bürgerhaus, der Vorsitzende der Gemeindevertretung Peter Stephan, deutete an, dass dieser Text etwas modifiziert dann auch von Mörlenbacher Bürgern aus der Kerngemeinde unterschrieben werden kann. Themen wie die Staubbelastung beim Transport oder die Beeinträchtigungen bei den Sprengungen bestimmten dann auch den weiteren Verlauf der Diskussion, aus der der Anwalt weitere wertvolle Hinweise für sein weiteres Vorgehen gewann.

(Odenwälder Zeitung, 11.07.2005)

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