Bevölkerung will Sicherheit und keine verbalen Beruhigungspillen

BUND fordert RP zur Vorlage von Messergebnissen auf

Abtsteinach. Die Bevölkerung von Mackenheim und Umgebung möchte nach Auffassung des BUND-Landesverbandes Hessen Sicherheit statt verbaler Beruhigungspillen, wie sie Regierungspräsident Gerold Dieke in seiner jüngsten Presseverlautbarung verabreicht, heißt es in einer Pressemitteilung des BUND. Die Behauptung, Experten des Regierungspräsidiums und der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und Geologie hätten wiederholt und übereinstimmend festgestellt, dass durch den Betrieb des Steinbruchs keine erhöhte Strahlenbelastung und damit Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung ausgehe, lasse sich nur dann treffen, wenn man langjährige Messuntersuchungen vorgenommen hat. Der BUND habe deshalb in einem Schreiben an den Regierungspräsidenten die Ergebnisprotokolle dieser Messungen angefordert.

Ferner weist der BUND in seinem Schreiben den Regierungspräsidenten darauf hin, dass seit Anfang des Jahres 2005 die EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie in Kraft sei. Dieser Richtlinie zufolge müssten die Konzentrationen an Feinstäuben sowohl im Steinbruch als auch im Umfeld durch langfristige Messungen bestimmt werden, um den Steinbrucharbeitern und den Anwohnern die Gewissheit zu verschaffen, dass sich die Belastungen innerhalb des rechtlich vorgeschriebenen Rahmens befänden. In seinem Schreiben an den Regierungspräsidenten fordert der BUND deshalb auch die Bekanntgabe der Messergebnisse, die für die Belastung mit Feinstäuben durch den Steinbruchbetrieb erhoben wurden beziehungsweise noch zu erheben sind.

Eine Steinbrucherweiterung komme nach Auffassung des BUND nur dann in Betracht, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen bezüglich der Garantie für die Gesundheit der Menschen im und um den Steinbruch ebenso erfüllt seien wie die Vorgaben des Artenschutzrechts. Bislang fehle beispielsweise der Nachweis, dass es für die durch die Steinbrucherweiterung zustande kömmenden Beeinträchtigungen für Arten, die einen besonderen Schutz des deutschen und europäischen Artenschutzrechtes genießen, keine Alternative gebe.

Da die Porphyrwerke auch noch andere Steinbrüche als den in Mackenheim ihr eigen nennen können, seien auch Alternativen gegeben, die dann eine Beeinträchtigung geschützter Arten verbieten.

(Odenwälder Zeitung, 10.03.2005)

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