„Völlig einseitige Entscheidung“

Ortsumgehung: BUND befürchtet leidvolle Auseinandersetzung

Mörlenbach. (-) Nach Auffassung des BUND-Kreisverbandes Bergstraße läutet die „völlig einseitige Entscheidung“ des Haupt- und Planungsausschusses der Regionalversammlung zugunsten der Variante O2 die nächste Runde der unendlichen Geschichte einer Umgehungsstraße für Mörlenbach ein. Wenn man bedenke, dass die letzte Runde mehr als zwei Jahrzehnte gedauert hat, sei es völlig unverständlich, weshalb sich die verantwortlichen Politiker ebenso wie das Amt für Straßen und Verkehrswesen (ASV) Bensheim erneut auf ein solches „Abenteuer“ einließen, obwohl die Variante W4 eine Alternative ohne derartige Unwägbarkeiten geboten habe wie sie die O2 mit sich bringt.

Bereits in den Unterlagen des Regierungspräsidiums Darmstadt heiße es unter anderem: „Ist eine entsprechende Alternative verfügbar, etabliert das Artenschutzrecht ein strikt beachtliches Vermeidungsgebot. Diese Frage konnte auf der Ebene der Raumordnung nicht abschließend geklärt werden.“ Aus dem Amtsdeutsch übersetzt bedeute das nichts anderes, als dass der Bestand an Tieren und Pflanzen, die dem deutschen und europäischen Artenschutzrecht unterliegen, bislang nicht ausreichend untersucht sei.

Wenn sich bei der genauen Untersuchung herausstelle, dass „solche Arten in ihrem Bestand beeinträchtigt werden, dann ist die Variante O2 gestorben, denn die W4 stellt eine entsprechende Alternative dar, die eine Beeinträchtigung vermeiden kann“, so der BUND. Doch dann müsse das Raumordnungsverfahren erneut aufgerollt werden, denn das ASV Bensheim habe in dem jetzt laufenden Verfahren nur die Variante O2 zur Genehmigung eingereicht und die Regionalversammlung lasse sich das mehrheitlich offenbar widerspruchslos gefallen.

Rechtlich angreifbar sei auch die Ausgleichsfläche für den so genannten Regionalen Grünzug, den die O2 in Anspruch nimmt. Die gesamte Fläche zwischen Mörlenbach und Weiher sei im rechtsgültigen Raumordnungsplan als Regionaler Grünzug ausgewiesen. Diese Flächen dienten dem Schutz vor Zersiedlung der Landschaft beispielsweise durch Verkehrstrassen, dem Schutz der Naherholungsgebiete und auch des Klimas. Abweichungen davon seien nur zulässig, wenn ein so genannter funktionaler Ausgleich geboten werden könne. Beim BUND hege man erhebliche Zweifel, dass die nun als Ersatz zwischen Groß-Breitenbach und Albersbach als Regionaler Grünzug ausgewiesene Fläche irgendeine dieser Funktionen auch nur ansatzweise erfüllen könne.

Wenn die Regionalversammlung dem Votum des Haupt- und Planungsausschusses folge, woran man beim BUND nicht zweifelt, dann ist der Weg frei zu einer Auseinandersetzung, wie man sie in Mörlenbach schon einmal leidvoll erlebt habe. Sollte am Ende dieser Auseinandersetzung wieder, wie das schon einmal der Fall gewesen ist, ein gerichtlicher Entscheid gegen eine Ostumgehung stehen, hätte das erneut einen jahrzehntelangen Aufschub der Lösung eines Problems zur Folge, das mit der W4 sofort hätte gelöst werden können.

Der BUND veröffentlicht die Vorlage des Regierungspräsidiums Darmstadt an die Regionalverssammlung sowie seine Kritikpunkte daran im Detail auf seiner Homepage, die unter www.tunnelloesung.de erreicht werden kann.

(Odenwälder Zeitung, 24.02.2005)

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