Uran im Steinbruch: „Nur Messungen bringen Klarheit“
Prof. Dr. Göpfert bleibt bei seinen Aussagen / Kritik am RP Darmstadt / „Genehmigungsfähigkeit nicht nachgewiesen“

Mackenheim. (MB) Prof. Dr. Göpfert bleibt bei seiner Aussage. Er hat seine Berechnungen zur Abschätzung der Strahlenbelastung so vorsichtig angelegt, dass selbst ein Behördenfehler in der amtlichen Fachpublikation, die seinen Berechnungen zugrunde lag, nichts an seiner Aussage ändert. Die berechneten Werte liegen trotz dieses Fehlers noch immer über den gesetzlichen Grenzwerten. Nur Messungen bringen wirklich Klarheit.

Inhaltlich falsch sei die Erklärung des Regierungspräsidiums Darmstadt (OZ vom 11. Februar), nach welcher eine Gefährdung der Bevölkerung durch die vom Steinbruch Mackenheim emittierten radioaktiv belasteten Feinstäube auszuschließen sei.
Bei der von Göpfert durchgeführten Dosisabschätzung wurde eine um den Faktor 10000 (Zehntausend) geringere Urankonzentration angenommen als diejenige, welche das Regierungspräsidium bei seinen Abschätzungen zugrunde gelegt hat. Diese Annahme wurde getroffen, um in jedem Falle auf der sicheren Seite zu argumentieren.
Als Berechnungsgrundlage seiner Abschätzung dienten die vom Bundesministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit (BMU) entwickelten „Berechnungsgrundlagen Bergbau“ anhand derer die Strahlenexposition der Bevölkerung durch Inhalation von windgetragenem, radioaktiv belastetem Staub von den Abraumhalden des Uranbergbaus in den neuen Bundesländern abgeschätzt wird.
In dem vom sächsischen Staatsministerium veröffentlichten „Leitfaden Uranbergbausanierung“ ist die Terminologie und Methodik der vom BMU entwickelten „Berechnungsgrundlagen Bergbau“ beschrieben. Ein hier nachweislich falsch angegebener Einheitenfaktor führte zu einem verfälschten Ergebnis. Dem falschen Einheitenfaktor 1000 jedoch steht der zur Sicherheit angesetzte Faktor 10000 mehr als kompensierend gegenüber, so dass sich am Gesamtergebnis Göpfert nichts Wesentliches ändert. Setzt man die vom Regierungspräsidium angenommene Urankonzentration in die korrigierte Berechnungsformel ein, so ergibt sich eine noch weitaus höhere Überschreitung der gesetzlich zulässigen Strahlenbelastung als die bereits ermittelte.
Über diese Zusammenhänge, insbesondere den von einer Fachbehörde falsch publizierten Einheitenfaktor wurde das Regierungspräsidium Darmstadt mit Schreiben vom 8. Februar in Kenntnis gesetzt; Kopien erhielten der Ortsbeirat von Weiher und der Mörlenbacher Bürgermeister Lothar Knopf.
„Das vom RP, entgegen besseren Wissens, als Rechenfehler dargestellte Behördenverschulden ist als plumper Versuch eines Rufmords anzusehen“, so Göpfert. „Dadurch soll offensichtlich vom eigentlichen Problem abgelenkt werden, nämlich dem seit Jahrzehnten praktizierten Abbau und Vertrieb von uranhaltigem Gestein ohne die notwendige betriebsbegleitende Überwachung.“
Der Steinbruch Mackenheim und seine Umgebung sind als Uranlagerstätte seit über 30 Jahren amtlich bekannt. „Trotz erheblichem Uranvorkommen von bislang nachgewiesenen bis zu fünf Prozent, wird diese Thematik in den Antragsunterlagen der Porphyrwerke zur Erweiterung des Steinbruchs in Mackenheim verschwiegen und wurde ebenso in dem vorgelegten Gutachten zur Umweltverträglichkeitsprüfung nicht behandelt“, führte der Professor weiter aus. Diese Tatsache sei umso gravierender, als im geplanten Erweiterungsgebiet ausgedehnte Bereiche mit wesentlich erhöhten Radonemissionen nachgewiesen worden sind. Die nachgewiesenen Radonemissionen sind laut Göpfert ein sicheres Indiz, dass auch im Erweiterungsgebiet Uran in beachtlichem Umfang vorhanden ist. Das vom Betreiber als abbauwürdig bezeichnete Gestein ist dort mit zum Teil mehr als 30 Metern minderwertigem Gestein und Erde überdeckt. „Der dort vorherrschende Urangehalt des Abbaugesteins ist bislang nicht untersucht und daher unbekannt.“
Die Antragsunterlagen des Betreibers seien somit unvollständig. Die Genehmigungsfähigkeit der beantragten Erweiterung sei vom Antragssteller aus vorgenannten Gründen bislang nicht nachgewiesen worden.
Zur Risikoabschätzung in Mackenheim hat das Regierungspräsidium Staubkonzentrationen in Fürth und Michelstadt, jeweils ohne Einfluss eines Steinbruchbetriebs, zugrunde gelegt. Trotz einer Abbauwand mit einer Höhe von mehr als 100 Metern wurde nach Auffassung Göpferts für die Staubausbreitung ein ungeeignetes Rechenmodell angewendet, welches von ebenen Geländeverhältnissen ausgeht. Dazu wurde noch eine Windrichtungsstatistik aus Vielbrunn im hinteren Odenwald herangezogen.
„Sämtliche Annahmen und Prognosen im Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums sind durch keine einzige repräsentative radiologische oder meteorologische Vorortmessung gestützt“, bilanziert der Naturwissenschaftler und ergänzt abschließend: „Anstelle die zur Gewährleistung der Gesundheit der Bevölkerung notwendigen Messungen vom Antragsteller einzufordern, hat das Regierungspräsidium bereits die meisten privaten Widerspruchsführer mit der Androhung von erheblichen Kosten zur Rücknahme des Widerspruchs genötigt.“

(Odenwälder Zeitung, 16.02.2005)

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