„Radiologische Gefährdung der Bevölkerung ist auszuschließen“
Steinbruch-Erweiterung: Regierungspräsidium stellt bei den Berechnungen von Professor Göpfert einen Rechenfehler fest

Weiher/Mackenheim, (jün) „Auch nach der von Professor Dr. Alois Göpfert angewandten Berechnungsgrundlage ist eine radiologische Gefährdung der Bevölkerung und der im Steinbruch beschäftigten Personen auszuschließen.“ Diese Feststellung trifft das Regierungspräsidium in Darmstadt in einer aktuellen Erklärung nach der Prüfung der von Göpfert vorgenommenen Berechnungen über die radioaktive Belastung der durch den Steinbruch-Betrieb frei gesetzten Stäube.Göpfert hatte hier eine radioaktive Dosis ermittelt, die gesundheitsgefährdend und Krebs erregend sei und die für weitere Dis-kussionen zu der Genehmigung der Steinbruch-Erweiterung geführt hatte. Das Regierungspräsidium hat bei der Prüfung zwar festgestellt, dass die von Göpfert gewählte Berechnungsgrundlage zur Abschätzung des Risikopotentials durch radioaktive Stäube, die durch den Steinbruch in Mackenheim hervorgerufen werden könnten, grundsätzlich anwendbar sei. Bei der Anwendung der Formel sei ihm jedoch ein Einheitenfehler unterlaufen. Durch die Korrektur dieses Fehlers ergebe sich ein Wert, der um den Faktor 1000 kleiner sei als die von Göpfert ermittelte Dosis, und das führe zu dem oben genannten Ergebnis. Auch für die umliegende Ortschaften bezeichnet das RP die Zusatzbelastungen an Staubniederschlägen demgemäß als unerheblich.
Das Regierungspräsidium weist in diesem Zusammenhang auch den Vorwurf Göpferts, dass dem Genehmigungsbescheid für die Steinbruch-Erweiterung eine unvollständige und in der Sache falsche Risikoabschätzung vorliege, als nicht gerechtfertigt zurück. Dies gelte auch für seine Behauptung, dass die zugrunde gelegten Staubkonzentrationen durch eine Kette falscher Annahmen zustande gekommen sei. Die Werte seien durch einen anerkannten Gutachter für die Ausbreitung von Luftschadstoffen ermittelt worden. Der Rechenweg und dessen Annahmen seien durch die Fachbehörden, insbesondere durch das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie, im Genehmigungsverfahren überprüft worden. Die ermittelten Werte würden über den tatsächlich zu erwartenden Staubkonzentrationen liegen. „Die von Göpfert angewandte Berechnungsmethode bestätigt in bemerkenswerter Weise, dass meine Abschätzung des Strahlenrisikos im Interesse eines großen Schutzbedürfnisses zur sehr sicheren Seite hin erfolgt ist“, erklärt das RP. Die Behörde bedauert, dass er seine Kritik nicht direkt bei ihr vorgetragen habe, denn durch eine direkte Klärung hätte vermieden werden können, „fehlerhafte Behauptungen zu verbreiten und meine Mitarbeiter ungerechtfertigt zu kritisieren“. Und: „Auch eine nicht begründete Irritation der Bevölkerung hätte unterbleiben können.

(Odenwälder Zeitung, 11.02.2005)

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